Hinweisly
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform „Hinweisly" (nachfolgend „Dienst"), betrieben von rapid watermarks e.U., Hofmark 34, 4742 Pram, Österreich (nachfolgend „Anbieter"). Mit der Registrierung akzeptiert der Kunde diese AGB.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt eine webbasierte Plattform zur Einrichtung und zum Betrieb eines internen Hinweisgebersystems gemäß dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem österreichischen HSchG bereit. Die Plattform umfasst:

  • Einen anonymen Meldekanal für Hinweisgeber
  • Verschlüsselte Speicherung aller Meldungsinhalte (AES-256-GCM)
  • Anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Sachbearbeiter
  • Fristenverwaltung (7-Tage-Eingangsbestätigung, 3-Monats-Bearbeitungsfrist)
  • Audit-Trail aller Statusänderungen
  • Datenexport für Behörden

§ 3 Vertragsschluss & Registrierung

Der Vertrag kommt durch die Registrierung auf der Plattform zustande. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat. Jeder Kunde erhält eine 14-tägige kostenlose Testphase.

§ 4 Tarife & Preise

Der Dienst ist in folgenden Tarifen verfügbar:

  • Standard: 39 €/Monat (jährliche Abrechnung, 468 €/Jahr) oder 49 €/Monat (monatliche Abrechnung), jeweils zzgl. MwSt. — 1 Meldekanal (HinSchG), 1 Benutzer, unbegrenzte Meldungen
  • Professional: 59 €/Monat oder 708 €/Jahr (zzgl. MwSt.) — alle Meldekanäle (HinSchG, GwG, LkSG), mehrere Sachbearbeiter, Rollenverwaltung
  • Enterprise: Individuelle Preise auf Anfrage (zzgl. MwSt.) — Mandantenverwaltung für Berater und Kanzleien

Für Unternehmen mit 250–1.000 Mitarbeitern verdoppeln sich die Grundpreise, ab 1.000 Mitarbeitern vervierfachen sie sich.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen. Bestehende Jahresverträge bleiben bis zum Ende der Laufzeit unberührt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt über Mollie. Der Kunde autorisiert den Anbieter, die vereinbarten Beträge über den bei Mollie hinterlegten Zahlungsweg einzuziehen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang zum Dienst nach einer Nachfrist von 14 Tagen sperren. Bestehende Meldungen bleiben für die Dauer der Aufbewahrungsfrist verschlüsselt gespeichert.

§ 6 Vertragslaufzeit, Verlängerung & Kündigung

Monatliche Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, jährliche Abonnements um jeweils zwölf Monate, sofern sie nicht spätestens zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Der Kunde kann das Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung erfolgt über die Einstellungsseite („Konto schließen") oder per E-Mail an info@hinweisly.com.

Nach der Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen. Danach wird der Meldekanal deaktiviert. Bestehende Meldungen werden gemäß HinSchG/HSchG für drei Jahre nach Abschluss aufbewahrt und anschließend automatisch anonymisiert.

§ 6a Widerruf (B2B)

Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB / § 1 KSchG. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

§ 7 Verfügbarkeit & Wartung

Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Jahresdurchschnitt. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab per E-Mail angekündigt. Kurzfristige Ausfälle aufgrund von Wartung oder höherer Gewalt begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung.

§ 8 Datenschutz & Sicherheit

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, DSG). Alle Meldungsinhalte werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert. Zugangsschlüssel werden mit bcrypt gehasht.

Für die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO stellt der Anbieter auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zur Verfügung. Anfragen an info@hinweisly.com. Der AVV ist Teil der vertraglichen Grundlage und wird vor produktiver Nutzung des Dienstes geschlossen.

§ 9 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich.
  • Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Plattform im Einklang mit den geltenden Gesetzen erfolgt.
  • Der Kunde darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen oder Dritte daran hindern, Meldungen einzureichen.
  • Der Kunde ist für die rechtzeitige Bearbeitung eingehender Meldungen gemäß HinSchG/HSchG verantwortlich.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die verspätete oder unterlassene Bearbeitung von Meldungen entstehen. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Fristen liegt beim Kunden.

§ 11 Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst die beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Mängel werden nach Meldung durch den Kunden in angemessener Frist behoben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Funktionalität über die Leistungsbeschreibung hinaus besteht nicht.

§ 12 Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen ändern. Änderungen werden per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht hingewiesen.

§ 13 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wels, Österreich, sofern der Kunde Unternehmer ist.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: April 2026

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